b_250_375_16777215_0_0_images_kollegium_sonderpaedagogen.jpgDie Hohe-Giethorst-Schule war die erste Schule in Bocholt, an der im SEKI-Bereich die Inklusion stattfand. Im Schuljahr 2004/05 startete hier der Schulversuch des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Somit kann die Schule auf eine nunmehr 10-jährige Erfahrung zurückgreifen.

Gab es zu Beginn der Inklusion eine feste Inklusionsklasse, welcher die komplette Sonderpädagogenstelle zugeschrieben war, so hat sich die Situation im Laufe der fortschreitenden Inklusion grundlegend verändert und damit die Arbeit der Sonderpädagogen stark gewandelt. Jetzt sind die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf alle Klassen (5. bis 9. Jahrgang) verteilt, so dass sich der Einsatz der Sonderpädagogen nicht mehr nur auf eine Inklusionsklasse konzentriert. Hinzu kommt die präventive und diagnostische Arbeit in den Stufen 5 und 6.

 

1.            Räumliche Bedingungen

Die Schule hat ein Lernbüro. Dieses ermöglicht es, die Schülerinnen und Schülern bei Bedarf und individuellem Lernfortschritt räumlich differenziert, auch in Kleingruppen, zu unterrichten. Ein Wechsel bzw. individueller Rückzug ist damit auch während einer Unterrichtsstunde problemlos möglich. Es hat sich herausgestellt, dass auch andere Schülergruppen diesen Raum zur Still- oder Gruppenarbeit nutzen.

 

2.            Sächliche Bedingungen

Aufgrund der Heterogenität der Lerngruppen werden für innere und äußere Differenzierung sowie zur individuellen Förderung bereits vorhandene Fördermaterialien genutzt bzw. angeschafft. Insbesondere in Klasse 5 und 6 werden diagnostische Materialien eingesetzt, um die jeweilige Lernausgangslage bestimmen zu können und Förderpläne entsprechend individuell ausrichten zu können.

 

3.            Lerngruppen

Die Schüler mit zieldifferentem und zielgleichen Förderbedarf befinden sich in allen Klassen. Es gibt keine Schwerpunktklassen, da sich der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf der Schüler häufig erst im Laufe der Klassen 5 und 6 herausstellt. Ein dann nötiger Wechsel in eine andere Klasse wird somit vermieden.

 

4.            Unterricht/Einsatz der Sonderpädagogen

Die Sonderpädagogen sind grundsätzlich fester Bestandteil des Lehrerteams, wobei eine besondere Verantwortlichkeit für die Belange der Kinder mit Förderbedarf besteht.

Die Schule hat einen Bedarf von 3 Sonderpädagogenstellen.

Aufgaben der Sonderpädagogen sind Diagnostik/Beobachtung, Erstellen von/Hilfestellung bei Förderplänen und Zeugnissen und Berichten, Ausstattung des Lernbüros, Erstellen von Nachteilsausgleichen, Durchführung/Begleitung von AOSF-Verfahren und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Unterstützungssystemen.

Dazu kommt die Arbeit im Klassenverband (Doppelbesetzung) und gezielte Kleingruppenarbeit. Die Sonderpädagogen können sowohl im Regelunterricht als auch im Klassenlehrerteam eingesetzt werden, wenn dies beispielsweise eine intensivere Bindung ihrer Förderschüler bewirkt.

Weitere Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte:

  • Teilnahme am Qualitätszirkel Bocholt-Rhede-Isselburg
  • Fachkonferenz Inklusion Sek I
  • Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin und den Beratungslehrern

5.            Berufsorientierung

Die Sonderpädagogen begleiten beratend und durchführend die Berufsorientierung der Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Auch die Praktika der Schüler werden durch die Sonderpädagogen begleitet.

Sie nehmen Kontakt zur Arbeitsagentur, Abt. Berufliche Rehabilaitation auf und organisieren die Treffen mit dieser. An diesen Terminen nehmen sie teil.

 

6.            Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung erfolgt gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.

Für zielgleich sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler gelten die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einschließlich der Unterrichtsfächer und der Stundentafel der Hauptschule.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert wird.

 

7.            Abschlüsse

Abschlüsse werden gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vergeben.

Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterrichtet werden, bekommen ihre Leistungen und Lernfortschritte in Form von Ziffernzensuren dokumentiert. Der Unterricht führt zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen (Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)).

Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zieldifferent unterrichtet werden, bekommen ihre Leistungen und Lernfortschritte in der Regel nicht in Form von Zensuren dokumentiert.

Der Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen führt zum Abschluss des Bildungsganges Lernen. In diesem Förderschwerpunkt ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) möglich.

 

8.            Zusammenarbeit mit Eltern

Elternarbeit sollte allgemein und ganz besonders in Klassen, in denen Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden, von größtmöglicher Transparenz geprägt sein.

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten über die Entwicklung der Lerngruppe als auch über die ihres Kindes Rückmeldung erhalten. Somit kann Ängsten, z.B. ob das eigene Kind durch die Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterrichtsstoff versäumt o.ä., frühzeitig entgegengewirkt werden.

Es ist notwendig, den Erziehungsberechtigten Beratung anzubieten, die diese als Hilfe und Unterstützung ansehen und nicht als Vorwurf der mangelnden, eigenen Erziehungskompetenz verstanden wird. Wichtig ist für das Lernen der Schüler die intensive positive Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehern, die die Arbeit der Schule begleitend unterstützen. Um Kinder optimal zu fördern, ist ein ständiger Kontakt nicht nur mit dem Elternhaus, sondern auch mit Institutionen wie SPZ, Kinderheim oder Jugendamt zu pflegen.

 

Kontakt

Jörg Punsmann: j.punsmann@hgs-bocholt.de

Michael Kempkes: m.kempkes@hgs-bocholt.de

Tino Eidam: t.eidam@hgs-bocholt.de